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Martha Mosse (1884-1977)


Ob Martha Mosse als „zwiespältige Ahnin“ (Ulrike Janz) bezeichnet werden muss, steht mir nicht an zu entscheiden. Einer ähnlichen männlichen Figur würde man in der Schwulengeschichte vermutlich einen Ehrenplatz einräumen, aber angesichts von Röhms, Hoovers und Kühnens, wäre das auch kein großes Wunder.


Martha Mosse ist in erster Linie als patriotische deutsche Jüdin und pflichttreue preußische Polizeibeamtin anzusehen, in zweiter Linie als engagierte Mitarbeiterin der Frauenbewegung, vermutlich ohne das Etikett „Feministin“, und erst an dritter Stelle als Lesbe – dieses war ihre Privatangelegenheit.


Martha Mosse stammt aus der Familie des gleichnamigen Pressehauses. Ihr Vater Albert war der Bruder von Rudolf Mosse (1843 – 1920), dem Leiter des Konzerns. Albert Mosse (1846 – 1925) war Jurist und hatte als solcher insbesondere um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert viel in Japan zu tun und war dort an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt. Diese väterlichen Beziehungen nach Japan retten Martha Mosse später das Leben.


Martha Mosse wurde am 29. Mai 1884 in Berlin geboren, wuchs aber zunächst in Königsberg auf, wo sie eine höhere Töchterschule besuchte, die sie 1902 ohne Abitur abschloss. 1907 siedelte die Familie nach Berlin zurück und Martha Mosse besuchte für mehrere Jahre ein Musikkonservatorium. Nachdem ihre Begabung für eine Laufbahn als Musikerin wohl nicht ausreichte, arbeitete sie Vollzeit aber ehrenamtlich bei der „Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge“ und nahm Unterricht an der „Sozialen Frauenschule“. Aufgrund dieser spärlichen, bislang bekannten Angaben über ihre jungen Jahre kann wohl angenommen werden, dass sie den vorgezeichneten Weg einer „höheren Tochter“ aus wohlhabendem Hause ging, der in einer Heirat und Familiengründung sein Ziel gefunden hätte. Da sie aber nie geheiratet hat, ist davon auszugehen, dass ihr ihre lesbische ‚Veranlagung’ früh klar geworden sein muss.


Noch während des Ersten Weltkrieges durfte sie als Gasthörerin in Heidelberg und Berlin Jura studieren. Obwohl sie kein Abitur hatte, erhielt sie 1920 die Erlaubnis zu promovieren, arbeitete dann ein halbes Jahr als Referentin im Kammergericht und ein weiteres halbes Jahr im Preußischen Wohlfahrtsministerium, bevor sie 1922 vom preußischen Innenministerium in das Berliner Polizeipräsidium berufen wurde.


Außer dieser tabellarischen Angaben ist über die Hintergründe der verschiedenen Entscheidungen, die ohne „Vitamin-B-Einflüsse“ nicht zu denken sind, bislang nichts bekannt. In der deutschen Polizeigeschichte ist die Berufung Mosses ein bis dahin einmaliger Vorgang. Zwar arbeiteten auf der Angestelltenebene schon Frauen im Polizeipräsidium, auch Hilfskräfte („Agentinnen“) der Kriminalpolizei und „Fürsorgerinnen“ bei der Sittenpolizei sind schon bekannt, aber eine reguläre Position als Beamtin, die noch dazu 1926 zum „Polizeirat“ befördert wurde, ist in Preußen bis dahin einmalig. Die Organisation der „Weiblichen Kriminalpolizei“ wurde erst Jahre später gegründet.


Mosse arbeitete in der Theaterabteilung des Polizeipräsidiums. Sie war zunächst für die Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen Theatervorführungen und beim Film und für die Tätigkeit von Frauen bei reisenden Schau- und Theatergruppen zuständig. Ab 1927 kam als weiterer Aufgabenbereich die Einhaltung des neu in Kraft getretenen „Gesetzes zur Schund- und Schmutzbekämpfung“ und der „Bekämpfung anstößiger Auslagen“ in Buchhandlungen und an Kiosken zu.


In dieser Funktion war sie auch an der Zensur homosexueller – lesbischer wie schwuler – Zeitschriften und Bücher direkt beteiligt. Aus den vorhandenen Akten geht klar hervor, dass sie dies nicht etwa nur passiv nach Arbeitsauftrag und Eingangslage erledigte, sondern dass sie aktiv die verschiedenen Presseprodukte als „schmutzig“ oder „schundig“ charakterisierte und sie den entsprechenden Ausschüssen zur Begutachtung übergab. In erster Linie handelte es sich um die Zeitschriften aus dem Radszuweit-Verlag („Das Freundschaftsblatt“, „Die Freundin“, „Das dritte Geschlecht“ usw.). Ob diese Einschätzung auch ihrer persönlichen Einstellung entsprach muss, wegen fehlender Quellen offen bleiben. Wichtig ist aber dazu zu wissen, dass diese Zeitschriften damals auch innerhalb der Emanzipationsbewegung angegriffen wurden: Das „Wissenschaftlich-humanitäre Komitee“ beispielsweise warf 1928 diesen Zeitschriften vor, die „Lebensinteressen“ der homosexuellen Bewegung „in geradezu grotesker Weise“ geschädigt zu haben, und verurteilte deren Berichterstattung als Verunglimpfungen und Entgleisungen. Es mag also durchaus sein, dass Mosse von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt war. Ein Handeln, das aus heutiger Sicht mit dem Wissen, wohin es führte, deutlich zu verurteilen wäre.


Seit ungefähr Mitte der zwanziger Jahre lebte Mosse mit ihrer Freundin, der Bibliothekarin Erna Sprenger (*?), in Berlin-Halensee zusammen. Erna Sprenger heiratete später und hieß seitdem Stock, offensichtlich lebte sie aber nie bei und mit ihrem Mann. Über Herrn Stock und den Grund der Heirat ist bislang nichts bekannt.


Erna Stock ist in die Familie Mosse integriert. In vielen Briefen der Familie wird „Frl. Stock“ gegrüßt bzw. Grüße von ihr werden ausgerichtet. Begriffe wie lesbisch oder Liebesbeziehung o. ä. tauchen jedoch nie auf. Sie ist die Freundin und Lebensgefährtin. Mehr wird (schriftlich) nie thematisiert.


Gleich nach der Machtergreifung der Nazis wurde Mosse aufgrund des Berufsbeamtengesetzes als Jüdin ohne Bezüge entlassen. Sie arbeitete dann hauptberuflich bei der Jüdischen Gemeinde in Berlin. Als Leiterin der Wohnungsberatungsstelle war sie ab 1939 direkt den Anweisungen der Gestapo unterstellt. Zunächst ging es nur um die Umquartierung jüdischer Familien in so genannte „Judenhäuser“, später auch um die Zusammenstellungen von Deportationen. Über diese Tätigkeit der Jüdischen Gemeinde und insbesondere Mosses Rolle in der Wohnungsberatungsstelle ist in den Nachkriegsjahren viel und emotional diskutiert worden. Sowohl historisch als auch juristisch ist hinlänglich geklärt, dass die Jüdische Gemeinde gezwungen war, sich an den Deportationen zu beteiligen. Hätte sie sich geweigert, hätte die Gestapo die Aktionen allein durchgeführt. Durch die Beteiligung der Jüdischen Gemeinde konnten das Leid vieler Einzelschicksale gemildert werden. Mosse wurde in der Nachkriegszeit als „Mitarbeiterin der Gestapo“ denunziert; sie versuchte sich in einem Ehrengerichtsverfahren zu rechtfertigen. Auch wenn keine Schuld festgestellt wurde, blieb der Ruch „mitgemacht“ zu haben, an ihr haften.


Im Jahre 1943 sollte sie selbst nach Auschwitz deportiert werden. Jetzt kam ihr der Ruf ihres Vaters in Japan zugute. Aufgrund der Intervention der japanischen Botschaft kam sie als „Prominente“ ins KZ Theresienstadt. Von Hunger und Krankheiten schwer geschädigt überlebte sie und konnte im Sommer 1945 nach Berlin zu ihrer Lebensgefährtin Erna Stock zurückkehren.


Ihre in den USA lebende Schwester versuchte Mosse zu einer Auswanderung zu bewegen, was wohl auch eingeleitet wurde. Aber Erna Stock erhielt als Deutsche und Nichtjüdin keine Genehmigung. Am 13. März 1946 schrieb Mosse an ihre Schwester: „Aber ich kann und will nicht kommen, wenn dasselbe nicht auch für Frau Stock zu erreichen ist. Sie hat so unerhört viel all diese Jahre unter grösstem persönlichen Einsatz und Gefährdung für mich getan, und ich habe die Jahre in Theresienstadt nur unter der Hoffnung gelebt, dass wir wieder einmal zusammensein würden wie früher…“


Martha Mosse war nach 1945 in verschiedenen Stellungen tätig. Herausragend ist ihre Beschäftigung als Beraterin und Übersetzerin für die amerikanische Militärregierung in Vorbereitung auf die Nürnberger Prozesse, wo sie selbst auch als Zeugin berufen wird. 1948 tritt sie wieder als Justiziarin zunächst in der Kriminalabteilung, dann in der Verkehrsabteilung des Berliner Polizeipräsidiums auf. 1953 geht sie mit 69 Jahren in den Ruhestand.


Die nächsten zwanzig Jahre engagiert sie sich im „Berliner Frauenbund“, v. a. im Ausschuss „Altershilfe der Frauenbewegung“ und als stellvertretende Vorsitzende.


Darüber hinaus zeugen viele Reisen quer durch Europa von einem erfüllten wachen Privatleben. Am 2. September 1977 stirbt Martha Mosse im Alter von 93 Jahren.




© Jens Dobler (Berlin 12/2006)


Literatur


Jens Dobler: Die Zensur unzüchtiger Schriften 1871 bis 1933, in: Archiv für Polizeigeschichte, 14. Jg., Heft 2/2003, S. 34-45.


Leo Baeck Institut im Jüdischen Museum Berlin: „Mosse Family Collection“: MF 648, Reel 9 Martha Mosse.


Mitteilungen des Wissenschaftlich-humanitären Komitees, Nr. 17, August/September 1928, S. 137-143.


Elisabeth Kraus: Die Familie Mosse. Deutsch-jüdisches Bürgertum im 19. und 20. Jahrhundert. München 1999, S. 570-595.


Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. Pfaffenweiler 1997, 2. überarb. Aufl. (1991), S. 240f.


Zitiervorschlag:
Dobler, Jens: Martha Mosse (1884-1977) [online]. Berlin 2006. Available from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane. URL <https://www.lesbengeschichte.org/bio_mosse_d.html> [cited DATE].

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